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Die Gefahr, die von „kleinen“ Steinschlägen in der Windschutzscheibe ausgeht, wird oft unterschätzt.

Kurze Erschütterungen oder Temperaturunterschiede (z.B. durch Klimaanlage oder winterliche Außentemperaturen) können genügen, und die Scheibe springt. Dies kann nicht nur zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr für Sie selbst und andere sorgen, es entstehen auch höhere Kosten.Eine rechtzeitige Steinschlag-Reparatur übernimmt zu 100% Ihre Kasko-Versicherung. Ihre Selbstbeteiligung wird geschont. Nicht jedoch, wenn die Scheibe gewechselt werden muss!


Ein Steinschlag kommt plötzlich und unerwartet. Handeln Sie gleich, denn durch einen Schaden …


Die Frontscheibe ist nach § 29 StVO ein tragendes Teil des Fahrzeuges. Eine durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe bemängelt der TÜV!

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